Die "Gesamtgemeinde Hannover" - einmalig in Deutschland
Die Gesamtgemeinde fasst einige hannoversche Baptistengemeinden organisatorisch
zusammen als "Evangelisch-Freikirchliche Gesamtgemeinde Hannover K.d.ö.R".
Diese Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die juristische Person, die die
zugehörigen Gemeinden repräsentiert. Sie hat eine Satzung, in der die Rechte und
Pflichten der Gesamtgemeinde und der Teilgemeinden festgelegt sind.
Folgende Vorteile hat der hannoversche Zusammenschluss der einzelnen Baptistengemeinden
zur Gesamtgemeinde:
- Zentrale Verwaltung
- Solidargemeinschaft bei der Durchführung gemeinsamer Projekte
- Unterstützung bei Finanzierung von Bauvorhaben
- personelle, materielle Unterstützung - besonders der kleinen Teilgemeinden
- Betrieb und Unterstützung von gemeinsam genutzten Einrichtungen
- gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Internet / "Gemeinde Aktuell")
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